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Vertragsbedingungen

Anzahlung: Mit Vertragsabschluss zahlt der Kunde eine Anzahlung von 10% der Angebotssumme.

Umsatzsteuer: Alle von der Kühne Solartec GmbH angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich
brutto. Die auf den Rechnungen von der Kühne Solartec GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer muss von dem
Kunden bei Fälligkeit der Rechnung bezahlt werden. Zahlungspflicht/-zeitpunkt hängt nicht davon ab,
ob/wann der Kunde vom Finanzamt eine Vorsteuererstattung erhält.

Stromzähler: Der Stromzähler wird vom jeweiligen Netzbetreiber gestellt. Selbstverständlich stellen wir
zeitnah beim Stromnetzbetreiber die entsprechenden Anträge. Dennoch besteht keine Haftung der Kühne
Solartec GmbH für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage durch den Netzbetreiber.

Wirtschaftlichkeitsberechnung: Angenommene / errechnete PV-Erträge und ein Autarkiegrad sind
lediglich theoretisch errechnete Werte und können von den tatsächlich durch die Anlage erreichten Werten
abweichen. Hierfür übernimmt die Kühne Solartec GmbH keine Haftung. Diese werden nicht die
Geschäftsgrundlage sowie nicht Vertragsbestandteil des Vertrages.

Verschattung Verschmutzung: Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und/oder
Verschmutzungen der PV-Anlage einen negativen Einfluss auf die theoretisch errechneten Erträge haben
können. Kühne Solartec GmbH übernimmt für die Freiheit von Verschattungen und/oder Verschmutzungen
keine Haftung.

Staatliche Förderung: Die Kühne Solartec GmbH steht nicht dafür ein, dass der Kunde für die Errichtung
und/oder den Betrieb der Anlagen staatliche Förderungen erhält. Die Kühne Solartec GmbH haftet für die
dem Kunden insoweit übergebenen Informationen nur, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Fehlverhalten von der Kühne Solartec GmbH vorliegt.

Termine: Die Einhaltung von Terminen steht zudem unter dem Vorbehalt der mangelfreien und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Unterlieferanten bzw. Zulieferer der Kühne Solartec GmbH. Alle
Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt,
insbesondere den fristgemäßen sowie vollständigen Zahlungseingang. Sollten Termine kundenseitig um
mehr als 6 Wochen verschoben werden, ist die Kühne Solartec GmbH berechtigt, eine Abschlagszahlung für
die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

Unterkonstruktion: Wird gemäß des für den Kunden angefertigten Statik-Berichts individuell für sein Dach
angefertigt.

Bearbeitung der Dachziegel: Das Setzen der Dachhaken für die PV Unterkonstruktion erfordert eine
mechanische Bearbeitung von Dachziegeln. Das führt zwangsläufig zu einer Schwächung der Dachziegel in
diesem Bereich und stellt keinen Mangel dar.

Abrutschen von Schnee: Durch die glatte Oberfläche der Solarmodule erhöht sich die Gefahr, dass
Schnee schneller vom Dach rutschen kann. Die Installation von Schnee- Rückhaltevorrichtungen ist nicht
Bestandteil des Auftrages.

Starkregen: Bei extremen Starkregen kann es vorkommen, dass durch die glatten Solarmodule am Rand
des Daches das Regenwasser nicht vollständig von den Dachrinnen aufgenommen wird. Das stellt keinen
Mangel dar.

Bestandsanlagen: Müssen den technischen Normen der VDE 0100 und den technischen
Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers entsprechen.

Netzanschluss: Die Kühne Solartec GmbH wird den Netzbetreiber alsbald nach Vertragsabschluss
anfragen, ob die Photovoltaikanlage an das Netz angeschlossen werden kann. Die Kühne Solartec GmbH
haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und für etwaige Kosten, die
vom Netzbetreiber später ggfs. geltend gemacht werden.

Erdarbeiten: Gegebenenfalls notwendige Erdarbeiten gehören nicht zu den von der Kühne Solartec GmbH
geschuldeten Leistungen.
Elektroverteilung: Die Hauselektrik muss in einem Zustand sein, der die Installation der PV-Anlage
technisch realisierbar macht. Es wird der vorhandene Zählerschrank genutzt. Sollte ein zusätzlicher
Zählerschrank bauseits notwendig sein, so sind die Kosten vom Kunden zu tragen. (Details zum
Zählerschrank sind dem Angebot zu entnehmen).

Elektroinstallation: Im Rahmen der Elektroinstallation muss zeitweise der Strom abgeschaltet werden. Die
Kühne Solartec GmbH stellt hierfür einen mobilen Stromgenerator zur Versorgung von Kühl- und
Gefrierschränken zur Verfügung. Auch ihr WLAN wird weiterhin funktionsbereit sein. Dennoch lässt sich
nicht verhindern, dass durch das Aus- und wieder Einschalten ggf. Uhren und Programme auf Geräten
gelöscht werden. Wir bemühen uns, den alten Zustand wiederherzustellen, können aber aufgrund der
unzähligen unterschiedlichen Systeme keine Garantie dafür übernehmen.

Mauerdurchbruch: Die Kühne Solartec GmbH verpflichtet sich, so schonend wie möglich
Mauerdurchbrüche für Leitungen durchzuführen. Dennoch kann es zum Abplatzen von Putz und Steinen
kommen. Eine Gewährleistung hierfür können wir nicht übernehmen.

Erdung (Potentialausgleich) der PV-Anlage: Wird eingebunden bis zur Potentialausgleichsschiene.

Erdungsanlage: Die meisten Netzbetreiber fordern eine funktionierende Erdungsanlage (Fundamenterder,
Ringerder, Staberder) nach DIN 18014. Daher prüft die Kühne Solartec GmbH bei Bestandsgebäuden die
Funktion der Erdungsanlage nach Auftragseingang. Sollte die Funktion der Erdungsanlage nicht gegeben
sein, wird gegen Aufpreis ein Erder gesetzt. Hierfür wird ein separates Angebot erstellt.

Internet: Es ist vom Kunden sicherzustellen, dass am Montageort des Wechselrichters eine
LAN-Verbindung verfügbar ist. Diese kann gegen Aufpreis von der Kühne Solartec GmbH erstellt werden.

Statik des Daches: Die Kühne Solartec GmbH übernimmt keine Haftung bezüglich der Statik des
vorhandenen Daches. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mehrbelastung durch die PV-Anlage durch
einen Statiker prüfen zu lassen. Zu diesem Zwecke übergibt die Kühne Solartec GmbH den Statikbericht der
PV-Anlage dem Kunden im Rahmen der Angebotsdokumentation.

Fertigstellung: Dieser Vertrag ist durch die Kühne Solartec GmbH erfüllt mit vollständiger Lieferung und
Herstellung einer betriebsbereiten Anlage (exklusive Zählerwechsel des Netzbetreibers).

Dachaufmaß-Garantie: Im Rahmen der Montage der PV-Anlage kann es möglicherweise durch bauseitige
Gegebenheiten zu einer Abweichung der im Angebot angegebenen Leistung in kWp kommen. In diesem Fall wird der Preis für die PV- Module und das Befestigungssystems entsprechend der Minderleistung
angepasst. Gesetzliche Mängel Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Rundum-sorglos Garantie: Wir sind von unserer fachgerechten Arbeit überzeugt. Deshalb verlängern wir
die gesetzliche Handwerker-Gewährleistung (nach §634 BGB zwei Jahre ) um weitere 8 Jahre auf insgesamt
10 Jahre! Das beinhaltet unsere fachgerechte Installation sowie die kostenlose Reparatur von elektrischen
Komponenten im Zählerschrank und Unterverteilungen, sofern diese von der Kühne Solartec GmbH
installiert wurden. Ausdrücklich ausgenommen ist die Garantie von Batterie, Wechselrichtern und
PV-Modulen. Hier gelten die umfangreichen Garantiezusagen der Hersteller.

Rücktritt bei sehr langer Lieferverzögerung: Der Kunde ist zudem darüber informiert, dass es aufgrund
einer geopolitischen Lage und/oder in Folge einer post-pandemischen Situation zu Engpässen hinsichtlich
der Lieferung von Materialien und Bauteilen, insbesondere bei Stromspeichern, Lithium-Akkus, Aluminium
und/oder Photovoltaikmodulen, kommen kann. Hierüber erhält der Kunde von Kühne Solartec GmbH eine
Mitteilung. Der Rechnungsbetrag für diese vorübergehend nicht lieferbaren Waren wird daher erst mit
Nachlieferung fällig. Dem Kunden ist bewusst, dass aufgrund der vorgenannten Umstände eine
Lieferverzögerung von bis zu 12 Monaten eintreten kann. Die Parteien vereinbaren, dass dem Kunden im
Falle einer Lieferverzögerung von mehr als 12 Monaten ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Diesbezüglich
gelten die gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt im Sinne von §§346 ff. BGB. Der Rücktritt ist
ausgeschlossen, wenn die Nachlieferung in den zwei (2) Wochen zugesagt ist oder die noch ausstehenden
Nachlieferungen die grundlegende Funktionalität der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen.

Material Preisanpassung oder Rücktritt: Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die von der Kühne
Solartec GmbH zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien und
Bauteile, insbesondere bei Stromspeichern, Lithium-Akkus, Aluminium und/oder Photovoltaikmodulen,
zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden um mehr als 10 Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede
der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen
zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten
Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien und Bauteile an die aktuellen Preise
herbeizuführen. Sollte zwischen den Vertragsparteien keine Einigung über die Anpassung des Vertrages
erzielt werden können, steht beiden Parteien das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Scheitern der
Vertragsanpassungsgespräche vom Vertrag zurücktreten zu können. Diesbezüglich gelten die gesetzlichen
Regelungen über den Rücktritt im Sinne der §§ 346 ff. BGB.

Elektrische Prüfungen: Die Prüfung der elektrischen Anlage (u.a. Isolationsmessung, Schleifenwiderstand,
Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) durch den Installateur beinhalten ausschließlich die im
Zusammenhang mit der PV-Installation neu errichteten Anlagenteile.
Sollte durch die elektrische Bestandsanlage der Fehlerstromschalter auslösen, muss dieser (gefährliche)
Zustand beseitigt werden. Im Auftrag enthalten ist ein Zeitaufwand von 2 Stunden für die Fehlersuche in
Bestandsanlagen. Darüber hinaus müssen wir leider den Mehraufwand in Rechnung stellen.

Schadensersatz: Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden beträgt der Schadensersatz pauschal
15% vom Netto Auftragswert (ohne Mehrwertsteuer). Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen,
dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines
höheren Schadens durch die Kühne Solartec GmbH bleibt vorbehalten.

Kündigungsrecht des Kunden: Macht der Kunde von dem ihm nach § 648 BGB (freies Kündigungsrecht)
Gebrauch, sind die bis zur Kündigung von der Kühne Solartec GmbH erbrachten Leistungen zu vergüten
und zusätzlich pauschal 15% der zum Kündigungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen. Dem Kunden
bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass der Abzug höher als 85% ist. Der Kühne Solartec GmbH bleibt
nachgelassen, einen niedrigeren Abzug nachzuweisen und damit eine höhere Vergütung für die nicht
erbrachten Leistungen geltend zu machen.

Schlussrechnungsstellung: Die Kühne Solartec GmbH wird nach Fertigstellung die Schlussrechnung
stellen. Etwaige weitere Vereinbarungen und Nebenreden existieren nicht und bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Garantiebedingungen und Projektbericht sind mit Abschluss des Vertrages akzeptiert.

Modulanzahl: Die Kühne Solartec GmbH schuldet eine Gesamtleistung in kWp, Anzahl der Module ist
irrelevant. Führt die Anzahl der montierten Module zu einer höheren Gesamtleistung, so erfolgt diese Mehrleistung für den Kunden unentgeltlich und ist von dem Kunden als vertragsgemäß abzunehmen.
Reklamationen sind zu richten an die Kühne Solartec GmbH, Langenberg 35, 21077 Hamburg, E-Mail:
info@k-solartec.de.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein
oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung tref­fen, die dem mit der
unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die
Ausfüllung eventueller Vertragslücken.